Wespen sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützt, als wild lebende Tiere dürfen sie nicht mutwillig beunruhigt, gefangen, verletzt oder getötet werden. Auch ihr Nest darf nicht zerstört
werden. Außerdem stehen bestimmte Wespenarten unter einem besonderen Schutz, wie zum Beispiel die Hornisse. Eine Befreiung von diesen Verboten ist nur möglich, wenn ein überwiegend öffentliches
Interesse besteht oder wenn das Einhalten des Gesetzes zu einer unzumutbaren Belastung im Einzelfall führt. Zum Beispiel können Wespennester in der Nähe von Kindern fachgerecht entfernt
werden.
Wer in Baden-Württemberg eine Wespe fängt, verletzt oder tötet, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen. Sicherlich soll das Bußgeld eine abschreckende Wirkung haben, damit alle wissen, dass das
Verbot wirklich ernst gemeint ist. Auch die Zerstörung des Nests wird mit einem Bußgeld geahndet. Selbst bei lästigen Wespen, die am Kuchen naschen wollen, muss man die Tiere nicht töten,
stattdessen sollte ihnen zur Ablenkung etwas Anderes angeboten werden, zum Beispiel eine Schale Zuckerwasser abseits der Kaffeetafel.