Wespenschutz beim NABU Ravensburg


Wespe an einer Zwetschge - Bild: Helge May
Wespe an einer Zwetschge - Bild: Helge May

Welche Regelungen und Gesetze gelten zum Schutz von Wespen?

Wespen sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützt, als wild lebende Tiere dürfen sie nicht mutwillig beunruhigt, gefangen, verletzt oder getötet werden. Auch ihr Nest darf nicht zerstört werden. Außerdem stehen bestimmte Wespenarten unter einem besonderen Schutz, wie zum Beispiel die Hornisse. Eine Befreiung von diesen Verboten ist nur möglich, wenn ein überwiegend öffentliches Interesse besteht oder wenn das Einhalten des Gesetzes zu einer unzumutbaren Belastung im Einzelfall führt. Zum Beispiel können Wespennester in der Nähe von Kindern fachgerecht entfernt werden.

Wer in Baden-Württemberg eine Wespe fängt, verletzt oder tötet, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen. Sicherlich soll das Bußgeld eine abschreckende Wirkung haben, damit alle wissen, dass das Verbot wirklich ernst gemeint ist. Auch die Zerstörung des Nests wird mit einem Bußgeld geahndet. Selbst bei lästigen Wespen, die am Kuchen naschen wollen, muss man die Tiere nicht töten, stattdessen sollte ihnen zur Ablenkung etwas Anderes angeboten werden, zum Beispiel eine Schale Zuckerwasser abseits der Kaffeetafel.

 

 


Umsiedlungs- und Absaugkästen für Wespen


Anfragen per Email für Wespen- oder Hornissenumsiedlungskästen:



Wespenkasten mit nur einem, schmaleren Einflugloch
Wespenkasten mit nur einem, schmaleren Einflugloch
Wespenkasten "Cabrio" ohne Türe für Sächsische und Mittlere Wespe
Wespenkasten "Cabrio" ohne Türe für Sächsische und Mittlere Wespe