Der Habicht hat eine wechselvolle Geschichte, die bereits im lateinischen Namen Accipiter
gentilis steckt: Accipiter heißt „Der Zugreifende“, gentilis bedeutet „Der Edle“ – vermutlich ein Hinweis darauf, dass die „edlen Greifer“ seit Jahrhunderten
beliebte und bewunderte Jagdbegleiter in der Falknerei sind. Gleichzeitig ist der Habicht jedoch bei manchen Jägern und Geflügelzüchtern besonders unbeliebt.
Der NABU und sein bayerischer Partner, der Landesbund für Vogelschutz (LBV), haben den Habicht (Accipter gentilis) zum „Vogel des Jahres 2015“ gewählt. Auf den Grünspecht, Vogel des Jahres 2014, folgt damit ein Greifvogel, der wie viele andere seiner Verwandten immer noch der illegalen Verfolgung ausgesetzt ist, obwohl die Jagd auf den Habicht seit den 1970er Jahren verboten ist.
Laut aktuellen Erfassungen leben in Deutschland aktuell zwischen 11.500 bis 16.500 Brutpaare. Die höchste Dichte von Habichtsrevieren weltweit verzeichnen wir aktuell in Berlin mit etwa 100 Brutpaaren.
„Illegal abgeschossene, vergiftete oder gefangene Habichte sind nach wie vor trauriger Alltag. Es gibt immer noch einzelne Jäger, die ihn als Konkurrenten bei der Jagd auf Hasen und Fasane sehen.
Auch bei Geflügel- und Taubenzüchtern ist der Habicht besonders unbeliebt. Jährlich stellen Polizisten und Tierschützer in Deutschland Habichtfangkörbe sicher – viele davon in der Nähe von
Taubenhaltungen“, sagte NABU-Vizepräsident Helmut Opitz.
Illegale Greifvogelverfolgung ist kein Kavaliersdelikt“, so die Verbände. NABU und LBV fordern, dass entsprechende Straftaten systematisch erfasst, aufgeklärt und angemessen geahndet werden.
Dafür müssen speziell geschulte Einheiten und Koordinationsstellen bei der Polizei und den Naturschutzbehörden der Länder in allen Bundesländern eingerichtet werden. Als Vorbild ist hier die
Stabsstelle zur Bekämpfung von Umweltkriminalität in Nordrhein-Westfalen zu nennen. Seit 2005 widmet sie sich unter anderem der Eindämmung illegaler Greifvogelverfolgung. Die im Umweltministerium
angesiedelte Einrichtung arbeitet intensiv mit den Polizeibehörden zusammen, um eine konsequente Strafverfolgung zu ermöglichen.
NABU und LBV sprechen sich dafür aus, neben der Benutzung auch den bislang erlaubten Verkauf von Habichtfangkörben zu verbieten. In der Umgebung von Greifvogelnestern müssten Horstschutzzonen
eingerichtet werden, in denen Forstwirtschaft und Jagd vor allem während der Brutzeit zwischen März und Juni ruhen sollten, so wie dies in einigen Bundesländern bereits gesetzlich vorgesehen ist.
Das Aushorsten von jungen Habichten in freier Natur für die Falknerei sollte nicht mehr zugelassen werden.
NABU und LBV haben als Signal gegen die illegale Greifvogelverfolgung gemeinsam mit dem Komitee gegen den Vogelmord eine bundesweite Meldeaktion gestartet. Aktuell aufgestellte Fallen, vergiftete
oder angeschossene Greifvögel können ab sofort unter der Telefonhotline 030-284984-1555 gemeldet werden. Unter dieser Nummer bieten Experten Hilfe beim Erkennen, Dokumentieren und Anzeigen
illegaler Aktivitäten.